Wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit planst, ist es wichtig, die verschiedenen Optionen für deine Tätigkeit zu kennen. Es gibt klare Vorgaben, wann du freiberuflich arbeiten kannst und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Hier erfährst du alles Wichtige zu diesem Thema
Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist von großer Bedeutung, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden und zahlst nur Einkommenssteuer sowie unter bestimmten Umsätzen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du diese innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit formlos beim Finanzamt anzeigen.
Aufgrund der Besonderheiten, die für Freiberufler gelten, ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder in einer gewerblichen Tätigkeit tätig bist. Diese Klärung sollte am besten mit deinem zuständigen Finanzamt erfolgen. Es handelt sich dabei nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerrechtliche Einstufung, die vom Finanzamt unverbindlich erteilt wird. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden können oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. In Zweifelsfällen kann die Anhörung eines Sachverständigen hilfreich sein, beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW). Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit von einem Gewerbe.
Wenn du aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, führt auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Dies gilt erst recht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt deiner Berufspraxis erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Außerdem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und entscheidest, die nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag trägst.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.
Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.
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